Fachoberschule für Gesundheit und Soziales

Die Fachoberschule für Gesundheit und Soziales (mögliche Schwerpunkte: Sozialwesen oder Gesundheitswesen) vermittelt eine vertiefende Allgemeinbildung und berufliche Kenntnisse in den fachlichen Schwerpunkten in Verbindung mit der Fachhochschulreife, die in einer staatlichen Prüfung erworben wird.

Bei Wahl des Schwerpunktes sollte beachtet werden:

Der Schwerpunkt Sozialwesen mit dem Hauptfach Erziehungswissenschaften qualifiziert eher gesellschaftswissenschaftlich (Erziehung und Soziales).

Der Schwerpunkt Gesundheitswesen mit dem Hauptfach Gesundheitswissenschaften qualifiziert eher naturwissenschaftlich (Biologie, Pflegewissenschaft).

Der Bildungsgang insgesamt ist ein spezielles Angebot für interessierte und engagierte Schüler/-innen mit Fachoberschulreife, die

  1. einen qualifizierten Einstieg in eine Berufsausbildung im weit gefächerten  Berufsfeld des Sozialwesens (Sozialarbeit, Sozialpädagogik), des Gesundheitswesens oder auch verwandter Bereiche anstreben, z.B.: Erzieher/-in, Heilerziehungspfleger/-in, (Kinder-) Krankenschwester/-pfleger, Hebamme, Logopäde/-in, Physiotherapeut/-in, Ergotherapeut/-in, Altenpfleger/-in, Polizeidienst, Verwaltungsdienst, usw.
  2. ein erfolgreiches Studium an einer Fachhochschule oder (über Seiteneinstieg) Universität in entsprechenden Fachrichtungen anstreben, z.B.: Sozialarbeit / Sozialpädagogik, Heilpädagogik, Pflegepädagogik, Gesundheitswissenschaften, Erziehungswissenschaften, Psychologie, Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Förderschulen, Religionspädagogik, Rechtspflege, usw.
  1. Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife – (ein sog. „Qualifikationsvermerk“ ist nicht erforderlich, jedoch stellt die Fachoberschule in den Schwerpunktfächern sowie in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erhöhte Anforderungen, deshalb sind hier mindestens befriedigende Leistungen wünschenswert),
  2. Praktikumsvertrag über ein einjähriges fachbezogenes  =>Praktikum  mit einer geeigneten, anerkannten Praktikumseinrichtung (muss bis spätestens 30.04. des Jahres nachgereicht werden).
  • Unterricht im Klassenverband
  • Vermittlung erweiterter beruflicher Kenntnisse sowie der Studienqualifikation für eine Fachhochschule
  • berufsfeldbezogene Ausrichtung des Unterrichts im Berufskolleg  sowie enge Vernetzung mit  Praktikumseinrichtungen
  • Entwicklung umfassender Handlungsfähigkeit (Fachkompetenz, Methodenkompetenz, Sozialkompetenz)
  • Schullaufbahn-, Berufs- und Studienberatung
  • Möglichkeit zur Wahl einer 2. Fremdsprache (Französisch, Spanisch)
  • Möglichkeit zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 des 3-jährigen Bildungsganges „Allgemeine Hochschulreife im fachlichen Schwerpunkt: Erziehung und Soziales" bzw. „Allgemeine Hochschulreife im fachlichen Schwerpunkt: Gesundheit“ bei besonders gut absolvierter Fachhochschulreifeprüfung (unter Beibehaltung des Schwerpunktes)
  • Projektarbeit
  • einwöchige obligatorische Studienfahrt in Klasse FOS 12.

Das Lüttfeld-Berufskolleg erwartet von allen Schülerinnen und Schülern der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales ein besonderes Engagement zur Erlangung des Bildungszieles. Sie übernehmen eine Vorbildfunktion für die Schülerinnen und Schüler aller anderen Bildungsgänge und zeigen Engagement im Sinne einer verantwortlichen Auseinandersetzung mit der Welt hin bis zum Ziel einer selbstbestimmten Integration in eine verantwortlich mitgestaltete Gesellschaft.

Das Praktikum in Klasse FOS 11 ist durch die Praktikum-Ausbildungsordnung (vgl. Runderlass d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW vom 11.12.2006; BASS 13 - 31, Nr. 1) geregelt. Ein Informationsblatt mit wesentlichen Bestimmungen ist im Schulbüro erhältlich und hier als Download.

Im Einzelnen ist zu beachten:

  • Die Bewerber/innen für die Klasse FOS 11 sind selbst für die Beschaffung einer Praktikumsstelle verantwortlich.
  • Für den Abschluss des Praktikantenvertrages (in 3-facher Ausfertigung) sind nur die vom Lüttfeld-Berufskolleg bereit gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese werden zusammen mit der Zusage des Schulplatzes für die Fachoberschule Klasse 11 zugeschickt.
  • Das einjährige Praktium erstreckt sich über ein ununterbrochenes volles Jahr, wobei die Praktikumszeit (unabhängig vom tatsächlichen Verlauf des Schuljahres) immer vom 01.08. bis zum 31.07. des Folgejahres dauert.
  • Zur Sicherung der Qualität soll das Praktikum nur in dafür geeigneten Betrieben und Einrichtungen durchgeführt werden. Entscheidend für die Eignung als Praktikumsstelle ist, dass:

- die Betriebe und Einrichtungen die Berechtigung haben, in einem dem Schwerpunkt entsprechenden anerkannten Beruf auszubilden;

- das Praktikum unter Anleitung einer Fachkraft absolviert wird;

- dem jeweiligen Schwerpunkt entsprechend ein überwiegender Anteil an praktischer sozialpädagogischer oder pflegerischer Tätigkeit gewährleistet ist. Tätigkeiten in den Bereichen Hauswirtschaft, Verwaltung/Organisation/Planung, Büroarbeit dürfen dabei nur in geringen Anteilen vorgesehen werden.

  • Als in der Regel geeignet gelten Einrichtungen im Schwerpunkt Sozialwesen: Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergarten, Kindertagesstätte, Familienzentrum), Kinderheime (nur für Volljährige), Tageseinrichtungen für Behinderte, Heime für Behinderte sowie Krankenhäuser (Krankenpflege) und Altenheime 
  • Als in der Regel geeignet gelten Einrichtungen im Schwerpunkt Gesundheitswesen: Krankenhäuser (Krankenpflege), Altenheime
  • Nicht zulässig sind: Essen auf Rädern, ambulante Rehabilitationszentren,
    Arzt-, Psychologen- und Physiotherapeutenpraxen, Fitness- und Sportstudios, Krankentransportunternehmen, Rettungsdienste, Labore, Apotheken, Beratungsstellen, Jugend-, Sozial-, Gesundheitsamt, Schulen (auch OGS), Internate, Jugendzentren,Kirchengemeinden, private Haushalte, ambulante Altenpflege.
  • In Fällen, wo die Eignung der Einrichtung für ein Praktikum zweifelhaft erscheint, ist vor Abschluss des Vertrages unbedingt Rücksprache mit der Schule zu nehmen.  
  • Die wöchentliche Arbeitszeit regelt sich unter Anrechnung der Unterrichtsstunden nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen: i.d.R. zurzeit 39 Wochenstunden – 12 Unterrichtsstunden = 27 Wochenstunden, bzw. in den Schulferien 39 Wochenstunden. Der Urlaubsanspruch im Praktikum ergibt sich aus den gesetzlichen (Jugendarbeitsschutzgesetz) und tariflichen Bestimmungen.

Die Ausbildung in Klasse FOS 11 umfasst  während der Unterrichtszeit an vier Tagen ein fachbezogenes  =>Praktikum und an zwei Wochentagen in Teilzeitform insgesamt 12 Stunden Unterricht.

Die Ausbildung in Klasse FOS 12 erfolgt in Vollzeitform und kann an fünf Wochentagen max. 34 Stunden Unterricht umfassen.

Für den Eintritt in die Klasse FOS 12 ist die Versetzung erforderlich sowie das ordnungsgemäß durchgeführte, durch die Einrichtung bescheinigte und durch die Schule anerkannte FOS 11-Praktikum.

Folgende Fächer, die drei Lernbereichen (berufsbezogenen, berufsübergreifenden und Differenzierungsbereich) zugeordnet sind, werden laut Bildungsgangkonferenzbeschluss unterrichtet:

Die Leistungsbewertung erfolgt im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Berufskollegs (APO-BK) und des Schulgesetzes für das Land NRW durch die gleich gewichteten Beurteilungsbereiche „Schriftliche Arbeiten“ (i.d.R. 1 - 2 pro Halbjahr) und „Sonstige Leistungen“ (i.d.R. zusammengefasst zu 2 Quartalsnoten pro Halbjahr).

Darüber hinaus müssen in Klasse FOS 11 vier Praktikumsberichte zu festgesetzten Terminen angefertigt werden, die von der Schule bewertet werden. Die Anerkennung aller vier Berichte ist relevant zur Genehmigung des Praktikums.

Der Bildungsgang der Fachoberschule schließt mit  der staatlichen Fachhochschulreifeprüfung ab, die aus einer schriftlichen Prüfung und ggf. einer mündlichen Prüfung besteht.

Die schriftliche Prüfung erfolgt in den Fächern Erziehungswissenschaften bzw. Gesundheitswissenschaften, Mathematik, Englisch und Deutsch/Kommunikation über je 180 Min. je Fach.

Wer die Prüfung besteht, erwirbt die bundesweite Fachhochschulreife (FHR). Sie berechtigt zur Aufnahme eines Studiums an Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland.

Die Kosten pro Schuljahr für Verbrauchs- und Unterrichtsmittel sind nach Bedarf, die für Schulbücher nach den gesetzlichen Bestimmungen von den Schüler/-innen zu tragen, dazu kommt ein von der Schulkonferenz verabschiedeter Kopiergeldbeitrag (7,50 € bzw. 10.00 €). Die Kosten für die verpflichtende einwöchige Studienfahrt belaufen sich auf ca. 300,00 € - 350,00 €.

Fahrkosten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Kreis Lippe (Anträge über das Schulbüro) erstattet.

Berechtigte Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf Ausbildungs-förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG). Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Kreis Lippe in Detmold.

Für eine individuelle Beratung stehen die Bildungsgangleitung (Frau S. Barkey) sowie weitere Lehrer/-innen der Fachoberschule für Gesundheit und Soziales zur Verfügung:

  • am Tag des offenen Berufskollegs (Termin an einem Samstag im November)
  • am „Anmeldetag“ (Termin an einem Samstag im Januar/Februar)
  • nach vorheriger Terminabsprache.

Die Anmeldung erfolgt online (auch im Berufskolleg möglich) bis Ende Februar:

URL: www.schueleranmeldung.de

Für die Online-Anmeldung erhalten die Schüler aus dem Schuleinzugsbereich des Kreises Lippe ein persönliches Zugangspasswort von ihrer zuletzt besuchten Schule. Schüler aus anderen Schuleinzugsbereichen erhalten ihr persönliches Passwort im Sekretariat des Berufskollegs.

Der Anmeldung beizufügen sind vollständige Unterlagen:

  • ein Bewerbungsanschreiben mit Begründung für die Bildungsgangwahl
  • tabellarischer Lebenslauf mit Passbild
  • der Computerausdruck der Online-Anmeldung
  • das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Schule (Original oder beglaubigte Kopie)

Der Vertrag über das einjährige fachbezogene Praktikum ist bis spätestens 30.04. des Jahres in dreifacher Ausfertigung dem Schulbüro nachzureichen. Wird bis zu diesem Zeitpunkt kein Praktikumsplatz nachgewiesen, verfällt der zugesagte Schulplatz ohne weitere Benachrichtigung und wird an einen nachrückenden Bewerber weitergegeben. 

Sofern mehr Bewerbungen eingehen als Schulplätze für die FOS 11 zur Verfügung stehen, wird – in Absprache mit der Bezirksregierung Detmold – ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Mit der Zusage für einen Praktikumsplatz durch eine Praktikumseinrichtung oder das vorzeitige Einreichen von Praktikantenverträgen ist nicht automatisch eine Aufnahme in die Fachoberschule verbunden.

Ansprechpartner

StR' Sonja Glöckner
sonja.gloeckner(at)lbk.lippe.de
05261 807-01


Voraussetzung

  1. Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife – (ein sog. „Qualifikationsvermerk“ ist nicht erforderlich, jedoch stellt die Fachoberschule in den Schwerpunktfächern sowie in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik erhöhte Anforderungen, deshalb sind hier mindestens befriedigende Leistungen wünschenswert),
  2. Praktikumsvertrag über ein einjähriges fachbezogenes  =>Praktikum  mit einer geeigneten, anerkannten Praktikumseinrichtung (muss bis spätestens 30.04. des Jahres nachgereicht werden).