Herzlich willkommen am Lüttfeld-Berufskolleg
Präsenzunterricht vom 22.02.2021 – 08.03.2021
Liebe Schülerinnen, liebe Schüler
sehr geehrte Erziehungsberechtigen,
Laut Mitteilung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW von Donnerstag, 11.02.2021, findet für ausgewählte Klassen ab Montag 22.02.2021 bis zum 08.03.2021 wieder Präsenzunterricht statt.
Somit freuen wir uns, die folgenden Klassen ab Montag im Lüttfeld-Berufskolleg begrüßen zu dürfen:
AFS2A |
AFS3A |
AGS2A |
AGS2B |
AGS3A |
AHS2A |
AHS3A |
AHS3B |
AVB1A |
AVS1M |
BFS2A |
BFS2B |
EEE2A |
EEE2B |
EEE2C |
F2S1A |
F2S1B |
F2S1C |
F2S1G |
F2S3N |
FMK2A |
FMK2B |
HEE3A |
HGB3A |
HIE3A |
HUK3A |
NFK2A |
Es gelten folgende Regelungen:
- Wenn mehr als 15 Schüler*innen in der Klassen sind, dann wird die Klasse auf zwei Räume aufgeteilt. Die entsprechenden Räume erhalten die Schüler*innen von der Klassenleitung.
- Es findet kein Sportunterricht in den Sporthallen statt.
- Die Unterrichtsfächer werden laut Stundenplan erteilt.
- Die Pausenzeiten bleiben weiterhin versetzt.
- Es besteht Maskenpflicht (mindestens medizinische Masken) auf dem Schulgelände und im Schulgebäude.
- Auf die Hygienevorschriften wird geachtet.
- Alle nicht aufgeführten Klassen nehmen weiterhin am Distanzunterricht teil.
- Praktika können auf Wunsch der/des Erziehungsberechtigten und bei Vorliegen des schriftlichen Einverständnisses des Betriebs durchgeführt werden.
Sobald wir weitere Vorgaben, wie die Beschulung nach dem 08.03.2021 aussehen wird, vom Ministerium bekommen, werden wir Sie über unsere Homepage und die Klassenleitungen informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Kreisel und Ines Fleck
(Schulleitung)
Schule in Corona-Zeiten
Der Anmeldezeitraum für die Onlineanmeldung über www.schueleranmeldung.de ist bis zum 13.03.2021 verlängert.
Study Hall in der Teestube
Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13), die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen.
Im Rahmen des schulischen Unterstützungsangebots wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, am Distanzunterricht in geeigneten Räumlichkeiten der Schule unter Aufsicht des nicht am Distanzunterricht beteiligten schulischen Personals teilzunehmen.
Distanzunterricht und Fehlzeiten
- Der Distanzunterricht findet in den Zeiten laut Stundenplan statt. Die Fachlehrkraft steht in der Zeit den Schüler*innen zumindest per E-Mail zur Verfügung.
- Die Aufgaben für diese Stunde stehen spätestens zu Beginn der Unterrichtsstunde in Moodle oder Teams dem Schüler zur Verfügung.
- Die Schüler sind verpflichtet, sich im Krankheitsfall vor dem Unterricht in der Schule krank zu melden.
Die Klassenleitung trägt diese Fehlzeiten in Webuntis ein. Wenn diese Stunden entschuldigt werden, dann trägt die Klassenleitung auch dieses ein.
Findet die Unterrichtsstunde per Video statt:
- Der Fachlehrkraft erstellt eine Teilnehmerliste von der Videobesprechung. (Siehe Anleitung)
- Schüler*innen, die nicht an der Videokonferenz teilnehmen, sind als fehlende in Webuntis einzutragen.
- Schüler*innen, die wegen technischer Schwierigkeiten nicht an der Konferenz teilnehmen können, informieren die Fachlehrkraft während des Unterrichtes per Mail.
Findet die Unterrichtsstunde nicht per Video statt:
- Die Schüler*innen erhalten eine eindeutige Anweisung, bis wann sie das Material bearbeitet haben müssen. Eine wöchentliche Abgabe pro Fach ist verpflichtend. Der Umfang der Aufgabenstellung entspricht der Wochenstundenzahl des Faches.
- Nach der wöchentlichen Abgabe kontrolliert die Fachlehrkraft, ob eine Abgabe erfolgt ist. Liegt keine Abgabe vor, dann trägt die Lehrkraft die Stunden des Unterrichtes als fehlend ein.
- Bei größeren Problemen mit Schüler*innen beim Distanzunterricht wird die Klassenleitung informiert. Die Klassenleitung nimmt den Kontakt zu diesem Schüler*in auf. (Dies kann je nach Absprache mit der Bildungsgangleitung fester vorgegeben werden.)
- Keine letzte Abgabe am Samstag/Sonntag. Außer bei der FOS11 bei Samstagsunterricht ist eine Abgabe am Samstag zulässig.
Die letzten Abgaben sollten sich zeitlich im Rahmen von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr bewegen.
Detaillierte Informationen zu einzelnen Bildungsgängen
Höhere Berufsfachschule Gestaltungstechnische Assistenten/Assistentinnen
Höhere Berufsfachschule Informationstechnische Assistenten/Assistentinnen
Höhere Berufsfachschule Elektrotechnische Assistenten/Assistentinnen
Höhere Berufsfachschule Umweltschutztechnische Assistenten/Assistentinnen
Angebote zur telefonischen Bildungsgangberatung anstelle des Anmelde- und Beratungstages
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
auf Grund der Einschränkungen durch die Coronapandemie kann der geplante Anmelde-und Beratungstag in diesem Jahr leider nicht in Präsenzform stattfinden.
Trotzdem möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich qualifiziert über die vielfältigen Bildungs- und Qualifizierungsangebote des Lüttfeld-Berufskollegs zu informieren.
Dazu bieten wir Ihnen telefonische Beratung durch Bildungsexpert*innen unseres Hauses an.
Die Termine finden Sie in den unten stehenden Tabellen.
In den Tabellen finden Sie den Namen des jeweiligen Ansprechpartners und daneben die Telefondurchwahl: 05261 807-…
Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.
Manfred Kreisel (Schulleitung)
Beratungsmöglichkeiten am Lüttfeld-Berufskolleg
Da der Anmelde- und Beratungstag aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens vor Ort leider ausfallen muss, bieten wir allen Interessierten eine individuelle Einzelberatung oder eine telefonische Beratung im Zeitraum vom 22.01.2021 bis 28.02.2021 an.
Für die Planung einer schulischen Laufbahn ist die rechtzeitige Orientierung und eingehende Information weiterhin die Grundlage für eine gute und wohlüberlegte Entscheidung über die nächsten Schritte in Richtung weitergehender beruflicher Bildung.
Melden Sie sich bitte Online über den untenstehenden Link mit einem Beratungswunsch an. Wir melden uns als Schule dann mit einem individuellen Vorschlag für einen Beratungstermin bei Ihnen.
https://www.lippe-schub.de/anmeldung-tdobks/
Weitere Informationen können Sie auch der folgenden Datei entnehmen:
Hinweis für Schülerinnen und Schüler im sozialpädagogischen Praktikum (FOS 11)
Alle Leitungen, Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen ( dazu gehören auch sozialpädagogische Praktikanten und Praktikantinnen) und Kindertagespflegepersonen können sich in der Zeit ab dem 07.01.2021 bis zum 26.03.2021 bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin kostenlos testen lassen. Näheres kann den beigefügten Schreiben zu den Testungen entnommen werden:
Anschreiben
Maßnahmen zum Schulbetrieb ab dem 11.01.21
Liebe Schüler*innen,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
wie angekündigt, erhalten Sie heute die Regelungen für die Zeit bis zum 31.01.2021 für das Lüttfeld-Berufskolleg.
Alle Klassen – auch die Abschlussklassen und das Duale System - gehen in den Distanzunterricht. Es findet weder Präsenz- noch Wechselunterricht statt.
Die Lehrkräfte der Schüler*innen stehen per E-Mail oder über abgesprochene Lernplattformen zu den Stunden laut Stundenplan als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Unterrichtsmaterial sowie die Arbeitspläne und die Richtlinien zur Leistungsbewertung werden ab Montag, 11.01.2021, eingestellt.
Krankmeldungen müssen wie gehabt gemeldet werden. Die Teilnahme am Distanzunterricht laut Stundenplan und das Erbringen der Leistungsnachweise sind verpflichtend. Die Richtlinien zum Distanzunterricht sind Ihnen schon im Vorfeld mitgeteilt und von Ihnen unterschrieben worden.
Schriftliche Klausuren/Leistungsnachweise finden in den folgenden 3 Wochen nur in den Q1- und Q2-Klassen des Beruflichen Gymnasiums und in den Abschlussklassen statt; nur unter der Voraussetzung, dass in dem 1ten Halbjahr noch keine schriftliche Klausur erbracht wurde. Dies gilt auch für Nachschreiber*innen und nur für Prüfungsfächer. Ob und wann dies auf Sie zutrifft, erfahren Sie in Kürze von den Fachlehrkräften.
Für alle Klassen und Fächer gilt, dass die Fachlehrkräfte entscheiden, ob unter Umständen alternative Leistungsnachweise (Referat o.ä.) an Stelle der Klausuren eingefordert werden.
Schüler*innen, die einen Bedarf an digitalen Endgeräten zum Distanzunterricht angemeldet haben, werden in der Woche vom 11.01.- 15.01.2021 über einen Abholtermin informiert.
Wir hoffen, dass wir den Distanzunterricht gemeinsam gut bewältigen und hoffen, möglichst bald in Wechsel- oder noch besser in den Präsenzunterricht übergehen zu können.
Auf dieser Seite werden wir Sie weiter auf dem Laufenden halten.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien Kraft und Ausdauer für diese Zeit.
Manfred Kreisel und Ines Fleck
(Schulleitung)
An die Ausbildungsbetriebe
An die Ausbildungsbetriebe aller
Fachklassen des Dualen Systems
am Lüttfeld Berufskolleg
Regelungen zum Distanzunterricht ab dem 11.01.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie der Presse entnehmen konnten, findet ab dem 11.01.2021 an den Berufskollegs grundsätzlich kein Präsenzunterricht, sondern eine Beschulung auf Distanz, statt.
Wir gehen davon aus, dass Sie Ihren Auszubildenden, entsprechend der eigentlichen Unterrichtsverpflichtung, die Möglichkeit einräumen, die Unterrichtsinhalte zu bearbeiten. Aufgaben und Arbeitsmaterialien werden den Auszubildenden in angemessenem Umfang über eine Lernplattform zur Verfügung gestellt. Die dafür notwendigen Zugangsdaten wurden den Auszubildenden mitgeteilt und überprüft. Bei Bedarf behalten wir uns vor, die Schülerinnen und Schüler unter Berücksichtigung besonderer Hygienevorschriften zur Übergabe von weiterem Arbeitsmaterial in die Schule einzubestellen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach der Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Distanzunterricht mit dem Präsenzunterricht gleichzustellen ist. Dies bedeutet insbesondere, dass alle zu erbringenden Leistungen eine Notenrelevanz für das Schulzeugnis haben.
Aktuelles: Nach den Herbstferien ist das Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung im gesamten Schulgebäude Pflicht - auch während des Unterrichtes.
Darüber hinaus soll regelmäßig gelüftet werden:
• Stoßlüften alle 20 Minuten,
• Querlüften wo immer es möglich ist,
• Lüften während der gesamten Pausendauer.
Diese Vorgaben gelten erstmal bis zum 22.12.2020.
Elterninfo: Wenn mein Kind zu Hause erkrankt
Termine
15.02.21: Beweglicher Ferientag