Erasmus+ 2021-2027: Fortbildungen und Jobshadowing für Personal

Das Lüttfeld Berufskolleg ist akkreditierte Bildungseinrichtung im Programm Erasmus+ 2021-2027 und kann den Kolleg:innen und weiterem Personal die Teilname an Fortbildungen und Hospitationen („Jobshadowing“) im europäischen Ausland ermöglichen.

Die Mobilitäten sollen die folgenden, für das LBK festgelegte, Ziele verfolgen:

  • Vorbereitung der Auszubildenden auf den europäischen Arbeitsmarkt

  • Verbesserung und Festigung (berufsbezogener) Fremdsprachenkenntnisse sowohl von SchülerInnen, Auszubildenden als auch KollegInnen

  • Digitalisierung des Unterrichts und Schulalltags

  • Job Shadowing (2 bis 60 Tage)
    Die Teilnehmer können dabei einen gewissen Zeitraum bei einer Gasteinrichtung in einem anderen Land verbringen, um durch Beobachtung und
    Interaktion mit Fachkollegen, Experten oder anderen Praktikern bei ihrer täglichen Arbeit in der Gasteinrichtung neue Praktiken zu erlernen und neue Ideen zu sammeln.
  • Lehr- oder Schulungstätigkeit (2 bis 365 Tage)
    Die Teilnehmer können dabei für einen gewissen Zeitraum in einer Gasteinrichtung in einem anderen Land unterrichten oder Schulungen für Lernende anbieten, um durch die Erfüllung ihrer Aufgaben und den Austausch mit Fachkollegen zu lernen.
  • Kurse und Schulungen (2 bis 30 Tage, maximal 10 Tage Kursgebühren pro Teilnehmer)

Die Teilnehmer können dabei von einem strukturierten Kurs oder einer ähnlichen Art von Schulung profitieren, die von qualifizierten Fachkräften auf der Grundlage eines vordefinierten Lernprogramms und von Lernergebnissen durchgeführt wird. An der Schulung müssen Teilnehmer aus mindestens zwei verschiedenen Ländern teilnehmen, und die Teilnehmer müssen die Möglichkeit haben, mit anderen Lernenden und den Ausbildern in Kontakt zu treten. Völlig passive Aktivitäten wie das Anhören von Vorträgen, Reden oder Massenkonferenzen werden nicht unterstützt.

Die Antragsteller sollten sich darüber im Klaren sein, dass alle Kursanbieter völlig unabhängig vom Programm Erasmus+ sind und als Dienstleister auf einem freien Markt agieren. Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt folglich in der Verantwortung der antragstellenden Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: Quality standards for courses under Key Action 1 (learning mobility of individuals) | Erasmus+ (europa.eu)



Zusätzlich zur physischen Mobilität können alle Mobilitätsaktivitäten für Personal mit virtuellen Aktivitäten kombiniert werden. Die oben angegebene Mindest- und Höchstdauer gilt für die Komponente der physischen Mobilität.

Die Wahl der Kurse und Schulungen liegt in der Verantwortung der antragstellenden Organisation. Als Orientierungshilfe für die Antragsteller bei ihrer Wahl wurden folgende Qualitätsstandards entwickelt: Quality standards for courses under Key Action 1 (learning mobility of individuals) | Erasmus+ (europa.eu)

Geeignete Fortbildungen finden sich z.B. auf den folgenden Seiten:

 

https://www.schooleducationgateway.eu/en/pub/teacher_academy/catalogue/results.cfm

 

https://www.teacheracademy.eu/

Zu den förderfähigen Teilnehmern zählen Lehrkräfte, Ausbilder und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörigen des Personals, die in der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung tätig sind. Zu den förderfähigen nicht lehrenden Angehörigen des Personals zählen Personen, die in der beruflichen Erst- und Weiterbildung tätig sind, entweder in Berufsbildungseinrichtungen (als Führungskräfte, internationale Mobilitätsbeauftragte usw.) oder in anderen Organisationen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung (z. B. Ausbilder in lokalen Partnerunternehmen, Berater, Politikkoordinatoren mit Zuständigkeit für die berufliche Aus- und Weiterbildung usw.). Die Teilnehmer müssen bei der entsendenden Organisation tätig sein oder regelmäßig mit ihr zusammenarbeiten, um die Durchführung ihrer Kernaktivitäten zu unterstützen (z. B. als externe und betriebliche Ausbilder, Experten oder Freiwillige). In allen Fällen müssen die Aufgaben, die den Teilnehmer mit der entsendenden Organisation verbinden, so dokumentiert sein, dass die nationale Agentur diese Verbindung überprüfen kann (z. B. mit einem Arbeits- oder Freiwilligenvertrag, einer Aufgabenbeschreibung oder einem ähnlichen Dokument). Die nationalen Agenturen etablieren eine transparente und einheitliche Praxis in der Frage, was in ihrem nationalen Kontext unter annehmbaren Arbeitsverhältnissen und Belegunterlagen zu verstehen ist.

Die Fördersätze werden von der EU jährlich angepasst, folgende Übersicht gilt daher nur als Orientierung:

av_Foerdersaetze__KA121_VET_2023.pdf (na-bibb.de)

Beispielrechnung1 für eine 6-tägige Fortbildung in Spanien:

275 € Reisekosten (Pauschale) + 1.152 € Aufenthaltskosten (Pauschale) + Kursgebühr (max. 480 €)

1unter Vorbehalt, eine genaue Berechnung erfolgt durch die Kommission der EU.

Für eine Mobilität im kommenden Schuljahr soll das Interesse bis spätestens Ende Januar des vorhergehenden Schuljahres angemeldet werden.

Für jede Mobilität wird zwischen der entsendenden Organisation, der aufnehmenden Organisation und den Teilnehmenden eine Lernvereinbarung getroffen. Die Teilnehmenden verpflichten sich dazu Ihre gewonnenen Erkenntnisse der weiterzuverbreiten und zum Nutzen des Kollegiums zur Verfügung zu stellen. Dies kann z.B. in Form einer Schulung an einem pädagogischen Tag oder eines Vortrags in einer Konferenz erfolgen.

Für das Lüttfeld ist als Berufskolleg das BIBB die zuständige Nationale Agentur:

NA beim BIBB: Berufsbildung (na-bibb.de)

Ansprechpartnerin

StR' Sonja Glöckner
sonja.gloeckner(at)lbk.lippe.de
05261 807 -185