Maschinen- und Anlagenführer/in

Aufgaben und Tätigkeiten

Maschinen- und Anlagenführer/innen sind für die Einrichtung, Umrüstung und Bedienung von Maschinen oder Anlagen zuständig. In Abhängigkeit von der betrieblichen Spezialisierung können dies zum Beispiel Kunststoffverarbeitungs-, Werkzeug-, Textil- oder Druckmaschinen oder verfahrenstechnische Anlagen für die Nahrungs- und Genussmittelindustrie sein. Maschinen- und Anlagenführer/innen bereiten Arbeitsabläufe vor, überprüfen Maschinen an Prüfständen hinsichtlich bestimmter Funktionen und nehmen sie danach in Betrieb. In regelmäßigen Abständen führen sie Inspektionen durch und sind darüber hinaus mit Wartungsarbeiten betraut. Sie überwachen den Produktionsprozess und  steuern den Materialfluss. Auch die Anwendung von Fertigungstechniken und die Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen fallen in ihren Verantwortungsbereich.
Sie arbeiten  in industriellen Produktionsbetrieben unterschiedlicher Branchen, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie sowie der Papier verarbeitenden Industrie.
Das Lüttfeld-Berufskolleg bietet nur den folgenden Schwerpunkt an:

  • Metall- und Kunststofftechnik

Links zu weiterführenden Informationen:

Die praktische Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführererfolgt in den Betrieben, die Theorie wird situations- und handlungsbezogen in Lernfeldern in der Berufsschule vermittelt. Die Ausbildung dauert insgesamt 2 Jahre und endet mit der Facharbeiterprüfung.
Der Unterricht in der Berufsschule findet am Lüttfeld Berufskolleg vom 1. bis zum 2. Ausbildungsjahr im Blockunterricht statt. Der Unterricht ist über das jeweilige Ausbildungsjahr auf jeweils 3 Unterrichtsblöcke mit einer Länge von ca. 4 Wochen verteilt.
Die Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/-in endet nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung mit dem Facharbeiterbrief.

Die Anmeldung zur theoretischen Ausbildung in der Berufsschule erfolgt durch die Betriebe und die freien Ausbildungsträger. Aufgenommen in die Berufsschule werden Auszubildende mit einem entsprechenden Ausbildungsvertrag.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist mit dem Berufsschulabschluss der Erwerb der nachfolgenden allgemeinbildenden Abschlüsse möglich:

  • Sekundarabschluss I - (Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • Sekundarabschluss I (FOR) - Fachoberschulreife ("mittlere Reife")

Nach erfolgreicher Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer bieten sich vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an.
So besteht beispielsweise nach der Ausbildung die Möglichkeit, eine Fachoberschule (FOS) zu besuchen, um innerhalb eines Jahres die Zugangsberechtigung zum Studium an einer Fachhochschule bspw. der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (Lemgo) zu erwerben.
Weitere Möglichkeiten zur Fortbildung und Qualifizierung sind beispielsweise die Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker oder zum Industriemeister.
Für weitere Informationen dazu wenden Sie sich an die jeweils zuständige IHK bzw. für die Technikerausbildung an die entsprechenden Berufskollegs.

  • Zielgerichtete Prüfungsvorbereitung im Vorfeld der gestreckten Abschlussprüfung
  • Prüfungsvorbereitungskurse in Kooperation mit dem Institut für Kunststoffwirtschaft OWL (IKU)
  • Moderner Maschinenpark und Laborausstattung durch Kooperation mit dem Institut für Kunststoffwirtschaft (IKU)
  • Kurse zur Werkstoffprüfung

Ansprechpartner

StR Michael Lazar
michael.lazar(at)lbk.lippe.de
0 52 61 / 807 - 01