2-jährige Berufsfachschule für Gesundheit/Erziehung und Soziales

Staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in (Qualifikation zur Betreuungskraft und mittlerer Schulabschluss)

Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Sozialassistentin/Sozialassistenten dauert zwei Jahre und ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen alle Fächer mit mindestens "Ausreichend" abgeschlossen werden. Dies gilt auch für Englisch. 

Mit der Berufsabschlussprüfung wird die Qualifikation zur Betreuungskraft nach §87b, Absatz 3 SGB XI nachgewiesen. Zur Erlangung des Bildungszieles ist die Teilnahme an Klassenfahrten/Seminaren verpflichtend. Der Unterricht dauert grundsätzlich von der 1.-8. Stunde.

Sozialassistenten/ innen unterstützen junge und alte, kranke und behinderte Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags. Die Ausbildung zum/zur Sozialassistenten/assistentin befähigt dazu, vielfältige Hilfsfunktionen bei der Betreuung und Versorgung der ihnen anvertrauten Menschen zu übernehmen. Sozialassistenten/innen arbeiten in ambulanten und stationären Einrichtungen der

  • Familienhilfe
  • Alten- oder Behindertenhilfe
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • mindestens Hauptschulabschluss
  • körperliche Eignung und Belastbarkeit
  • Die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein.

berufsbezogener Bereich:

  • Erziehung und Soziales
  • Gesundheitsförderung und Pflege
  • Arbeitsorganisation und Recht
  • Mathematik
  • Englisch
  • Praktika

 

berufsübergreifender Bereich:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung
  • Politik/Gesellschaftslehre

Differenzierungsbereich

Neben dem Berufsabschluss können folgende gleichwertige Abschlüsse erworben werden:

nach erfolgreichem zweijährigen Besuch:

Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)

ggf. Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe bei Erreichen des Qualifikationsvermerkes nach dem 2. Jahr

Berechtigung zum Eintritt in die Fachschulen für

  • Altenpflege oder Krankenpflege
  • Sozialpflege oder Heilerziehungspflege
  • Familienpflege
  • Schüler und Schülerinnen vom Gymnasium erwerben mit der Versetzung in die Oberstufe den Mittleren Schulabschluss

Die Praktika umfassen insgesamt 16 Wochen (Mindestumfang 4 Wochen) und finden in den Bereichen der  Kinder- und Jugendhilfe, Alten- und Behindertenhilfe - z.B. in (integrativen) Kindergärten, Krankenhäusern, Behinderteneinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen - statt. Die Praktika werden von der Schule vorbereitet und betreut. Die Schüler/innen suchen ihre Praktikumsplätze selbst.

Es besteht allgemeine Schulgeld- und Lernmittelfreiheit im Rahmen der zur Zeit gültigen Bestimmungen. Entstehende Fahrkosten werden nach den gesetzlichen Regelungen vom Schulträger übernommen. Für Arbeitskleidung und Seminare sind ca. 150 Euro anzusetzen. Für die amtsärtzliche Belehrung nach Infektionsschutz-Gesetz ("Gesundheitszeugnis"), die zu Unterrichtsbeginn vorzulegen ist, fallen Kosten in Höhe von ca. 25 € an. Darüber hinaus entstehen Kosten für den fachpraktischen Unterricht und Verbrauchsmaterial in Höhe von ca. 100 Euro. Vor Beginn des Praktikums  in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe ist dem Träger ein kostenpflichtiges erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Berechtigte Schülerinnen und Schüler können Ausbildungsbeihilfe (BaFöG) erhalten. Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung des Kreise Lippe, Kreishaus, 32754 Detmold

Die Anmeldung erfolgt bis zum 28. Februar durch Online-Anmeldung direkt über Internet oder im Lüttfeld-Berufskolleg über Internet:

https://www.schueleranmeldung.de

Schriftlich einzureichen sind zusätzlich:

  • Computerausdruck der Online-Anmeldung
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Zeugnis der zuletzt besuchten Schule als beglaubigte Fotokopie
  • Bewerbungsschreiben

Wenn die Zahl der BewerberInnen die Aufnahmemöglichkeiten des Berufskollegs übersteigt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

Ansprechpartnerin

OStR' Sabine Wattenberg
sabine.wattenberg(at)lbk.lippe.de
0 52 61 / 807 - 01

Voraussetzung

  • mindestens Hauptschulabschluss
  • körperliche Eignung und Belastbarkeit
  • Die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein.