Ernährungs- und Versorgungsmanagement

Dieser Vollzeitbildungsgang vermittelt berufsqualifizierende Elemente des Fachbereichs Ernährungs- und Vorsorgungsmanagement. Praxisunterricht und verbindliche Betriebspraktika unterstützen den fachtheoretischen Unterricht und müssen für die Erreichung des Bildungszieles erfolgreich abgeschlossen werden. Betriebserkundungen und Seminare fördern die individuelle Entwicklung von beruflich erforderlichen Sozialkompetenzen; die Teilnahme ist daher verpflichtend.

  • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
  • Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) oder ein gleichwertiger Abschluss
  • Eine amtsärztliche Belehrung nach Infektionsschutz-Gesetz („Gesundheitszeugnis“) ist zu Unterrichtsbeginn vorzulegen.

Es besteht allgemeine Lehrmittelfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Regelungen. Fahrtkosten werden nach den gesetzlichen Regelungen vom Kreis Lippe übernommen.

Für den fachpraktischen Unterricht (Nahrungszubereitung) ist eine amtsärztliche Belehrung nach Infektionsschutzgesetz („Gesundheitszeugnis) vorzulegen. Die Kosten für die Erstbelehrung belaufen sich auf 25.00 Euro.

Zudem wird pro Schuljahr ein Selbstkostenanteil von 25 Euro erhoben. Dafür kann in der Regel eine Mahlzeit/Woche in der Schulküche eingenommen werden. Arbeits- und Kochkleidung wird von der Schule für eine Pfandgebühr von 20 Euro gestellt.

Berufsbezogene Fächer:

  • Betriebsorganisation
  • Produktion
  • Dienstleistung
  • Mathematik
  • Englisch
  • Wirtschafts- und Betriebslehre

Berufsübergreifende Fächer:

  • Deutsch/Kommunikation
  • Politik /Gesellschaftslehre
  • Religionslehre
  • Sport/Gesundheitsförderung

Differenzierung:

  • Förderunterricht
  • EDV
  • Projekte (auch außerhalb der regulären Unterrichtszeit)

Bitte beachten Sie, dass Sie zum Erreichen des Bildungszieles eine erfolgreiche Absolvierung der Betriebspraktika benötigen.

Mögliche Berufsfelder für Sie sind:

- Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung (Kitas, HEP, Senioreneinrichtungen) - Gastronomie - Einzelhandel - Systemgastronomie

Mit dem Erwerb der beruflichen Kenntnisse wird ein dem Erweiterten Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10) gleichwertiger Abschluss erreicht. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Abschluss der Berufsfachschule keine duale Berufsausbildung beginnen, haben ihre Berufsschulpflicht erfüllt.

Die Anmeldung erfolgt Online bis Ende Februar unter:

www.schueleranmeldung.de

Bis dahin sind einzureichen:

- ein Ausdruck der Online-Anmeldung

- ein tabellarischer Lebenslauf

- eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses der zuletzt besuchten Schule

Für individuelle Beratung stehen Ihnen Lehrerinnen

und Lehrer des Lüttfeld-Berufskollegs

- am „Tag der offenen Berufskollegs“,

- am „Anmeldetag der Berufskollegs“

- und nach Terminabsprache zur Verfügung.

Ansprechpartner

Teilbildungsgangsorganisation

OStR Benedikt Mönig
benedikt.moenig(at)lbk.lippe.de
0 52 61 / 807 - 01

Ansprechpartnerin

StR' Andrea Schreiner
andrea.schreiner(at)lbk.lippe.de
0 52 61 / 807 - 01