Allgemeine Hochschulreife (Gesundheit)

Der fachliche Schwerpunkt Gesundheit und Soziales ist von zunehmend großer Bedeutung im Leben des Einzelnen und in der Gesellschaft,  z.B. bei der Sozialisierung, Erziehung, Versorgung Älterer, in der Prävention und Gesundheitsförderung, in der Gesundheitswissenschaft, in der Gesundheitsökonomie, in der Ernährung und in der Umweltmedizin.

Der Bildungsgang mit dem Ziel der Allgemeinen Hochschulreife und beruflichen Kenntnissen, mit den Leistungskursen Gesundheit und Biologie, bereitet auf ein Studium beispielsweise der Studiengänge Medizin, Public Health, Pflegeökonomie, Gesundheitswissenschaften, Pharmazie, Psychologie oder Ökotrophologie vor.

Das Abitur in diesem Schwerpunkt verbessert aber auch den Zugang zu Ausbildungsberufen wie Gesundheits- und (Kinder)Krankenpfleger(in), Ergotherapeut(in), Physiotherapeut(in), Hebamme/Entbindungspfleger, Logopädin, Gesundheitsberater(in), Erzieher(in), umweltorientierte Berufe. Die berufliche Bandbreite im Gesundheitswesen ist beachtlich und häufig nicht bekannt.

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt bundesweit zum Studium aller Studiengänge an Universitäten, Hochschulen und Gesamthochschulen.

a)  (Eintritt in die Jahrgangsstufe 11):

Aus Klasse 9 Gymnasium: Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Aus Klasse 10: mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

oder

b)  (Eintritt in die Jahrgangsstufe 12):

Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, können unter Beibehaltung des Schwerpunkts in die Jahrgangsstufe 12 dieses Bildungsganges aufgenommen werden (z.B. aus der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen, Schwerpunkt Gesundheitswesen). Sie müssen bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen. Für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 werden mindestens „befriedigende“ Noten in den Fächern Gesundheitswissenschaften, Deutsch, Englisch, Biologie und Mathematik vorausgesetzt.

Zum Erreichen der Bildungsziele ist die Teilnahme an allen Schulveranstaltungen, Praktika und Fahrten der Jahrgangsstufe, bei denen auch Kosten von ca. 450€ entstehen, verpflichtend.

Sie sind erfüllt, wenn Pflichtunterricht in einer  2. Fremdsprache über 4 Schuljahre durchgehend erteilt wurde (keine Arbeitsgemeinschaften).

Wer keinen fortlaufenden Pflichtunterricht in der 2. Fremdsprache über den Zeitraum von 4 Schuljahren erhalten hat, belegt eine neue 2. Fremdsprache durchgehend von Jahrgangsstufe 11 bis 13 mit vier Stunden pro Woche (z. Z. Französisch oder Spanisch).

Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtung zur Belegung einer 2. Fremdsprache erfüllt haben, werden die in der Stundentafel aufgeführten Stunden dem Differenzierungsbereich zugeordnet.

Schülerinnen und Schüler, die mit der Fachhochschulreife in die Jahrgangsstufe 12 dieses Bildungsgangs eintreten, müssen bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen.

In der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen werden entsprechende Kurse in einer 2. Fremdsprache angeboten.

Die Unterrichtsfächer sind folgenden Aufgabenfeldern (AF) zugeordnet:

1.           Sprachlich-literarisch-künstlerisches AF

2.           Gesellschaftswissenschaftliches AF

3.           Mathematisch-naturwissenschaftlich-techn. AF

nicht zugeordnet: Religionslehre, Sport und evtl. Differenzierungsfächer

Stundentafel des Bildungsganges:

Jahrgangsstufe

11

12

13

Berufsbezogener Lernbereich

Gesundheit (LK)

5

5

5

Biologie(LK)

3

5

5

Chemie/Biochemie

2

--

--

Psychologie

2

2

2

Mathematik

3

3

3

Englisch

3

3

3

2. Fremdsprache 1)

4(3)

4(3)

4(3)

Praktikum

4 Wochen

--

--

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch

3

3

3

Gesellschaftslehre mit Geschichte

2

2

2

Religionlehre

2

2

2

Sport

2

2

2

Differenzierungsbereich

z.B. Informatik, Methodentraining

2

--

--

Wochenstunden

33

31

31

1) bei einer neu einsetzenden Sprache 4 Stunden pro Woche

In der Jahrgangsstufe 11 findet ein vierwöchiges Betriebspraktikum nach festgelegten Richtlinien statt.

In der Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) wird der Unterricht in Grundkursen (2-3 Std.), in den Jahrgangsstufen 12 und 13 (Qualifizierungsphase) in Grund- und Leistungskursen (5 Std.) erteilt

In die Jahrgangsstufe 12 wird versetzt, wer in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ und in nicht mehr als einem Fach die Note „mangelhaft“ erhält.

Die Schülerin/Der Schüler hat nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 11 (Versetzung in Jahrgangsstufe 12) die Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 11 erfüllt.

In Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung gilt das Abgangszeugnis als Nachweis der Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen in den Ländern:  Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland.

Schülerinnen und Schülern, die nach der Jahrgangsstufe 12 den Bildungsgang verlassen, kann die Fachhochschulreife (schulischer Teil) bescheinigt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (Einzelheiten in der Prüfungsordnung APO-BK)

Für abgehende Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 13.1 oder am Ende der Jahrgangsstufe 13.2 die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erwerben, gelten diese Bedingungen gleichermaßen. Sie erhalten ein Abgangszeugnis mit folgendem Vermerk:

„Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß der Praktikum-Ausbildungsordnung vom 4. 5. 1993 (BASS 13 – 36 Nr. 5) als Nachweis der Fachhochschulreife.

Es berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses Zeugnis gilt auch als Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in den Ländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Wer am Ende der Jahrgangsstufe 12.2 oder 13.1 in zwei Leistungskursen vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung erreicht hat, oder bei wem die Zulassung zur Abiturprüfung im Grundkursbereich gefährdet erscheint, kann auf Antrag die Jahrgangsstufe 12 oder die Halbjahre 12.2 und 13.1 wiederholen.

Wer am Ende des Halbjahres 12.2 in drei Leistungskursen vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung erreicht hat, muss die Jahrgangsstufe 12 wiederholen. Das gilt auch für diejenigen, die am Ende des Halbjahres 13.1 in drei Leistungskurse weniger als fünf Punkte erhalten habe; Sie müssen die Halbjahre 12.2 und 13.1 wiederholen.

Das betreffende Jahr oder die betreffenden Halbjahre müssen ebenfalls wiederholt werden, wenn in einem Pflichtfach null Punkte erreicht wurden oder wenn feststeht, dass Leistungsausfälle im Grundkursbereich bis zur Zulassung nicht mehr aufholbar sind.

Der Bildungsgang schließt mit einer Abiturprüfung ab, mit der die Allgemeine Hochschulreife erworben wird. Sie findet in vier Prüfungsfächern statt, bei deren Wahl die drei oben genannten Aufgabenfelder abgedeckt sein müssen.

In den Abiturprüfungsfächer 1 bis 3 wird eine schriftliche Prüfung abgelegt. Eine mündliche Prüfung dieser 3 Fächer kann sich anschließen. Das 4. Abiturprüfungsfach ist nur mündlich.

Mögliche Abitur-Prüfungsfächer sind (Stand 01.01.2013):

1.           Prüfungsfach (Leistungskursfach): Biologie

2.           Prüfungsfach (profilbildendes Leistungskursfach): Gesundheit

3.           Prüfungsfach (Grundkursfach): Deutsch, Englisch oder Religionslehre

4.           Prüfungsfach (Grundkursfach):

- Wenn das Fach Deutsch oder Englisch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde:
Gesellschaftslehre mit Geschichte, Psychologie, Religionslehre

- Wenn das Fach Religionslehre als 3. Prüfungsfach gewählt wurde:
Deutsch, Englisch, zweite Fremdsprache 1  

1  Die zweite Fremdsprache kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt oder wenn sie in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wurde.

Jedes Fach kann nur einmal in der Prüfung vorkommen.

Ansprechpartner

Bildungsgangsleitung

StD' Synke Rothe
synke.rothe(at)lbk.lippe.de
05261 807-01

Ansprechpartnerin

OStR' Marion Burchart
marion.burchart(at)lbk.lippe.de
05261 807-01

Voraussetzung

Zugangsvoraussetzung ist die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe (Q-Vermerk) oder bei Beibehaltung des Schwerpunktes die Fachhochschulreife mit Zugang in die Klasse 12 des Beruflichen Gymnasiums.