Allgemeine Hochschulreife (Erziehungswissenschaften)

Der 3-jährige Bildungsgang ist ein Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I, neben der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) auch berufliche Kenntnisse zu erwerben und so eine studien- und berufsbezogene Qualifikation in dem gesellschaftlich und arbeitsmarktpolitisch besonders nachgefragten Bereich Erziehung und Soziales zu erlangen. Dabei wird der Unterricht bereits von fachspezifischen Anforderungen einer möglichen beruflichen Tätigkeit bestimmt.

Der erfolgreiche Abschluss berechtigt bundesweit zum Studium aller Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen.

a)  (Eintritt in die Jahrgangsstufe 11):

Aus Klasse 9 Gymnasium: Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

Aus Klasse 10: mittlerer Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe

oder

b)  (Eintritt in die Jahrgangsstufe 12):

Schülerinnen und Schüler, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben, können unter Beibehaltung des Schwerpunkts in die Jahrgangsstufe 12 dieses Bildungsganges aufgenommen werden. Sie müssen bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen. Für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 12 werden mindestens „befriedigende“ Noten in den Fächern Erziehungswissenschaften, Deutsch, Englisch, Biologie und Mathematik vorausgesetzt.

Zum Erreichen der Bildungsziele ist die Teilnahme an allen Schulveranstaltungen, Praktika und Fahrten der Jahrgangsstufe, bei denen auch Kosten von ca. 450€ entstehen, verpflichtend.

Sie sind erfüllt, wenn Pflichtunterricht in einer 2. Fremdsprache über 4 Schuljahre durchgehend erteilt wurde (keine Arbeitsgemeinschaften).

Wer keinen fortlaufenden Pflichtunterricht in der 2. Fremdsprache über den Zeitraum von 4 Schuljahren erhalten hat, belegt eine neue 2. Fremdsprache durchgehend von Jahrgangsstufe 11 bis 13 mit vier Stunden pro Woche (z. Z. Französisch oder Spanisch).

Für Schülerinnen und Schüler, die ihre Verpflichtung zur Belegung einer 2. Fremdsprache erfüllt haben, werden die in der Stundentafel aufgeführten Stunden dem Differenzierungsbereich zugeordnet.

Schülerinnen und Schüler, die mit der Fachhochschulreife in die Jahrgangsstufe 12 dieses Bildungsgangs eintreten, müssen bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mindestens im Umfang des Unterrichts der Jahrgangsstufe 11 nachweisen.

In der Fachoberschule für Sozial- und Gesundheitswesen werden entsprechende Kurse in einer 2. Fremdsprache angeboten.

Zu den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mitarbeit in der Oberstufe zählen neben den auf die Inhalte der Fächer bezogenen Kenntnissen vor allem folgende drei Lernbereiche, für die jeweils Beispiele genannt werden:

Lernkompetenzen und Arbeitsmethoden

Selbständig Material beschaffen (in Bibliotheken, Büchereien und Internet), umfangreiche Materialien durcharbeiten können, gezielt üben und wiederholen, im Unterricht mitschreiben, gezielt unterstreichen und markieren, Informationen sammeln, Schaubilder und Tabellen auswerten können

Kommunikative Kompetenzen

Sich erfolgreich am Unterricht beteiligen, etwas an der Tafel erläutern, nach Stichworten einen kleinen Vortrag halten, anderen zuhören können, ein Gruppengespräch leiten, beim Reden den Faden nicht verlieren

Sozialkompetenzen und Teamfähigkeit

Probleme gemeinsam angehen, Arbeit sinnvoll aufteilen, Ergebnisse zusammenführen, anderen zuhören und auf sie eingehen, gemeinsam präsentieren können

In der Jahrgangsstufe 11 (Einführungsphase) wird der Unterricht in Grundkursen (2-3 Std.), in den Jahrgangsstufen 12 und 13 (Qualifizierungsphase) in Grund- und Leistungskursen (5 Std.) erteilt.

Die Fächer werden in Halbjahreskursen unterrichtet.

Die Unterrichtsfächer sind folgenden Aufgabenfeldern (AF) zugeordnet:

  1. Sprachlich-literarisch-künstlerisches AF
  2. Gesellschaftswissenschaftliches AF
  3. Mathematisch-naturwissenschaftlich-techn. AF
  4. nicht zugeordnet: Religionslehre, Sport und evtl. Differenzierungsfächer

Jahrgangsstufe

11

12

13

Berufsbezogener Lernbereich

Erziehungswissenschaften

5

5

5

Biologie

3

3(5)

3(5)

Soziologie

2

--

--

Kunst

2

2(0)

2(0)

Mathematik

3

3

3

Englisch

3

3

3

2. Fremdsprache 1)

4(3)

4(3)

4(3)

Praktikum

4 Wochen

--

--

Berufsübergreifender Lernbereich

Deutsch

3

3(5)

3(5)

Gesellschaftslehre mit Geschichte

2

2

2

Religionlehre

2

2

2

Sport

2

2

2

Differenzierungsbereich

Wahlfach

2(5)

2(5)

2(5)

Wochenstunden

32

32

32

Beispiel: Leistungskurse Erziehungswissenschaften und  Deutsch

Grundkurse Kunst, Englisch, Gesellschaftslehre mit Geschichte, Mathematik, Biologie, Religionslehre, Sport. Keine 2. Fremdsprache, dafür 3 Stunden Differenzierungsfach.

Wird Deutsch als Leistungskurs gewählt, muss eines der Fächer Mathematik oder eine Fremdsprache ebenfalls ein Abiturprüfungsfach sein.

In die Jahrgangsstufe 12 wird versetzt, wer in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ und in nicht mehr als einem Fach die Note „mangelhaft“ erhält.

Die Schülerin/Der Schüler hat nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 11 (Versetzung in Jahrgangsstufe 12) die Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife nach Jahrgangsstufe 11 erfüllt.

In Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung gilt das Abgangszeugnis als Nachweis der Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen in den Ländern:  Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Saarland.

Schülerinnen und Schülern, die nach der Jahrgangsstufe 12 den Bildungsgang verlassen, kann die Fachhochschulreife (schulischer Teil) bescheinigt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind (Einzelheiten in der Prüfungsordnung APO-BK)

Für abgehende Schülerinnen und Schüler, die am Ende der Jahrgangsstufe 13.1 oder am Ende der Jahrgangsstufe 13.2 die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erwerben wollen, gelten diese Bedingungen.

Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten ein Abgangszeugnis gemäß Anlage D 35 mit folgendem Vermerk:

„Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß der Praktikum-Ausbildungsordnung vom 4. 5. 1993 (BASS 13 – 36 Nr. 5) als Nachweis der Fachhochschulreife.

Es berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses Zeugnis gilt auch als Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in den Ländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Wer am Ende der Jahrgangsstufe 12.2 oder 13.1 in zwei Leistungskursen vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung erreicht hat, oder bei wem die Zulassung zur Abiturprüfung im Grundkursbereich gefährdet erscheint, kann auf Antrag die Jahrgangsstufe 12 oder die Halbjahre 12.2 und 13.1 wiederholen.

Wer am Ende des Halbjahres 12.2 in drei Leistungskursen vier oder weniger Punkte der einfachen Wertung erreicht hat, muss die Jahrgangsstufe 12 wiederholen. Das gilt auch für diejenigen, die am Ende des Halbjahres 13.1 in drei Leistungskursen weniger als fünf Punkte erhalten habe; Sie müssen die Halbjahre 12.2 und 13.1 wiederholen.

Das betreffende Jahr oder die betreffenden Halbjahre müssen ebenfalls wiederholt werden, wenn in einem Pflichtfach null Punkte erreicht wurden oder wenn feststeht, dass Leistungsausfälle im Grundkursbereich bis zur Zulassung nicht mehr aufholbar sind.

Der Bildungsgang schließt mit einer Abiturprüfung ab, mit der die Allgemeine Hochschulreife erworben wird. Sie findet in vier Prüfungsfächern statt, bei deren Wahl die drei oben genannten Aufgabenfelder abgedeckt sein müssen.

In den Abiturprüfungsfächer 1 bis 3 wird eine schriftliche Prüfung abgelegt. Eine mündliche Prüfung dieser 3 Fächer kann sich anschließen. Das 4. Abiturprüfungsfach ist nur mündlich.

Mögliche Prüfungsfächer (Stand 01.01.2007)

Variante 1:

  1. Prüfungsfach (Leistungskursfach): Biologie
  2. Prüfungsfach (Leistungskursfach): Erziehungswissenschaften
  3. Prüfungsfach (Grundkursfach): Deutsch, Englisch oder Religionslehre
  4. Prüfungsfach (Grundkursfach):

- Wenn das Fach Deutsch oder Englisch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: Deutsch, Englisch, zweite Fremdsprache 1 , Kunst oder Musik, Gesellschaftslehre mit Geschichte, Religionslehre, Mathematik

- Wenn das Fach Religionslehre als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: Deutsch, Englisch, zweite Fremdsprache 1  

Variante 2:

  1. Prüfungsfach (Leistungskursfach): Deutsch
  2. Prüfungsfach (Leistungskursfach): Erziehungswissenschaften
  3. Prüfungsfach (Grundkursfach): Englisch, Religionslehre
  4. Prüfungsfach (Grundkursfach):

- Wenn das Fach Englisch als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: Biologie, Mathematik

- Wenn das Fach Religionslehre als 3. Prüfungsfach gewählt wurde: Mathematik

1  Die zweite Fremdsprache kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt oder wenn sie in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wurde.

Jedes Fach kann nur einmal in der Prüfung vorkommen.

Ansprechpartner

Bildungsgangsleitung

StD' Synke Rothe
synke.rothe(at)lbk.lippe.de

05261 807 -01

Ansprechpartnerin

OStR' Inge Dahl
inge.dahl(at)lbk.lippe.de
05261 807 -01

Voraussetzung

Zugangsvoraussetzung ist die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe (Q-Vermerk) oder bei Beibehaltung des Schwerpunktes die Fachhochschulreife mit Zugang in die Klasse 12 des Beruflichen Gymnasiums.