Berufsfachschule II

Bildungsgangleitung

OStR Benedikt Mönig
benedikt.moenig(at)lbk.lippe.de
0 52 61 / 807 - 01

Voraussetzung

  • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
  • Erweiterter Erster Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 10), ein gleichwertiger Abschluss oder in der Berufsfachschule für Gesundheitswesen der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife)

Abschlüsse

Mit dem Erwerb der beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten wird der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erreicht, die mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann. Schülerinnen und Schüler, die nach dem Abschluss der Berufsfachschule keine duale Berufsausbildung beginnen, haben ihre Berufsschulpflicht erfüllt.